Anforderungen an RKSV-Registrierkassen in Österreich
Die Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz RKSV Österreich, gilt seit 1.4.2017.
Alle Registrierkassen in Österreich müssen folgendes aufweisen:
- Eine Sicherheitseinrichtung (welche den QR-Code erstellt)
- Ein Datenerfassungsprotokoll (Finanz-DEP)
- Einen Belegdrucker bzw. eine Vorrichtung für elektronische Belegübermittlung
Technische Sicherheitseinrichtung TSE für Deutschland
Die TSE ist der zentrale, übergreifende Teil der durch die KassenSichV definierten Schutzmaßnahmen, um Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten sicherzustellen. Das interne elektronische Aufzeichnungssystem der Kasse überträgt die zur Absicherung bestimmten Daten an die TSE.
Alle Registrierkassen in Deutschland müssen folgendes aufweisen:
- Kassennummer
- TSE-Nummer
- Startzeitpunkt der Transaktion
- Endzeitpunkt der Transaktion.
Prüfwert.
Signaturzähler.
Optional: QR-Code.